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Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

Nicht unternehmerisch tätige, gemeinnützige Organisationen, wie unsere Musikvereine, können zum Ausgleich für die stark gestiegenen Energiekosten einen Energiekostenzuschuss (EKZ) für die letzten beiden Kalenderjahre beantragen.

Die Antragstellung für das Jahr 2022 ist bis 30.Juni 2024 möglich. Anträge für das Jahr 2023 können dann im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2024 eingebracht werden.

Gefördert werden 30 % der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 % der Energiemehrkosten des Jahres 2023 (jeweils im Vergleich zum Jahr 2021). Fast alle Energiearten werden gefördert, wenn sie vom Verein (Rechnungsanschrift) bezahlt wurden. Die Mindestsumme für die Auszahlung beträgt € 800,-. Förderberechnungen, die darunter liegen, werden nicht ausbezahlt.

Somit ist eine Förderungswürdigkeit gegeben, wenn die Energiemehrkosten im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2021 mehr als € 2.666,- und/oder die Energiemehrkosten im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2021 mehr als € 1.666,- betragen haben.

Beispiel 1:

Energiekosten 2021: € 3.450,-  
Energiekosten 2022: € 5.822,-  
Mehrkosten gegenüber 2021: € 2.372,- davon 30% Förderung: € 711,60

Errechnete Förderung liegt unter € 800,-, kann daher nicht ausbezahlt werden.

Beispiel 2:

Energiekosten 2021: € 3.450,-  
Energiekosten 2023: € 5.957,-  
Mehrkosten gegenüber 2021: € 2.507,- davon 50% Förderung: € 1.253,50

Errechnete Förderung von € 1.253,50 kann ausbezahlt werden.

Die Förderbedingungen sind leider so angesetzt, dass Musikvereine davon eher nicht profitieren können, weil so hohe Energiekosten und damit Differenzen zum Jahr 2021 kaum gegeben sein werden.

Nähere Informationen und die Antragstellung sind unter folgender Adresse zu finden: www.ekz-npo.at

> Zum Infoschreiben als PDF

Erich Riegler
Präsident des Österreichischen Blasmusikverbandes

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