Mitte Dezember 2023 wurde im Österreichischen Parlament das neue Gemeinnützigkeitsgesetz beschlossen. Dieses bringt für alle als gemeinnützig geltende Kulturvereine, wie z.B. Blasmusikkapellen, die das üblicherweise in ihren Statuten verankert haben, wesentliche Vorteile. Das Gesetz tritt bereits mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
Mit großen Schritten naht bereits die Jahresmitte und damit die Antragsfrist für Vereine, die die Spendenbegünstigung rückwirkend ab 1. Jänner 2024 in Anspruch nehmen wollen. Mit der Reform des Gemeinnützigkeitsgesetzes hat der Gesetzgeber neue Möglichkeiten auch für Musikvereine beschlossen, die bei der Spendenakquisition von Vorteil sein können.
"Habt Acht, Graz! Wir kommen!" Unter diesem Motto lud das Österreichische Bundesheer am 22. Mai 2026 zu einem fulminanten Militärmusikfestival in die Stadthalle Graz.
Gesucht werden Musikkapellen, die bekannte Hits kreativ und modern neu interpretieren.
Ein klingender Spätsommertag voller Tradition, Gemeinschaft und musikalischer Vielfalt erwartet Wien am 5. September 2026.
Vom 4. bis 6 Juni 2026 stand Maria Taferl in Niederösterreich im Zeichen der Blasmusik. Beim 68. Kongress des Österreichischen Blasmusikverbandes wurden zentrale Themen diskutiert, richtungsweisende Beschlüsse gefasst und die Weichen für die Zukunft gestellt.

