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C-Wettbewerb

Ausschreibung: Österreichischer Blasorchesterwettbewerb der Stufe C

Der Österreichische Blasmusikverband schreibt den „Österreichischen Blasorchesterwettbewerb der Leistungsstufe C“ aus.
Der Wettbewerb wird am Samstag, den 18. Oktober 2025, in Innsbruck, Tirol, ausgetragen.

Grundlage für die Durchführung von Bundeswettbewerben sind die Richtlinien für Blasorchesterwettbewerbe im Bereich Konzertmusik des ÖBV.

1. Veranstalter
Veranstalter des Blasorchesterwettbewerbes der Stufe C im Jahr 2025 ist der ÖBV in Zusammenarbeit mit dem Blasmusikverband Tirol (BVT).

2. Datum und Ort
18. Oktober 2025 in Innsbruck – Tirol

3. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt ist je Landesverband einschließlich der Partnerverbände Südtirol und Liechtenstein ein Blasorchester der Leistungsstufe C. Die Nominierung der teilnehmenden Blasorchester erfolgt bis zum 01. Juli 2025 durch den jeweiligen Landes- bzw. Partnerverband des ÖBV.

Zusätzlich behält sich der Veranstalter vor, ausländische Orchester dieser Leistungsstufe einzuladen.

4. Literatur | Programm
Jedes Orchester spielt ein Pflichtstück und mindestens ein Selbstwahlstück im Schwierigkeitsgrad der Leistungsstufe C. In dieser Leistungsstufe können auch mehrere Selbstwahlstücke innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens gespielt werden.

Die Spieldauer beträgt mindestens 16 Minuten innerhalb einer gesamten Auftrittszeit von max. 40 Minuten. Die Selbstwahlstück ist gleichzeitig mit der Anmeldung mittels einer Partitur dem Team der Bundeskapellmeister des ÖBV zur Genehmigung vorzulegen.

5. Pflichtstück
„Caledonia" von Oliver Waespi; Beriato Music
Das Pflichtstück wird beim Österreichischen Blasmusikforum 2025 in Ossiach im Rahmen einer Orchesterprobe vorgestellt.

6. Einspielstück
Als Einspielstück ist von jedem Orchester „Die Tauben von San Marco“ von Johann Strauss Sohn vorzutragen, welches gesondert bewertet wird. Ein weiteres Einspielstück auf der Bühne ist nicht gestattet.

7. Jury | Bewertung | Feedback | Sonderpreise
Die Jury besteht aus international anerkannten Persönlichkeiten aus dem Musik- und Blasorchesterbereich. Die Entscheidung der Jury ist unwiderruflich und unanfechtbar. Die Blasorchester erhalten neben einer Punktezahl ein kurzes, schriftliches Feedback der Jury. Zusätzlich erhalten sie eine Aufnahme der eigenen Darbietung.

Die schriftliche Rückmeldung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Intonation, Klang, Registerbalance, Dynamik
  • Technik, Rhythmus, Zusammenspiel, Artikulation
  • Interpretation, Phrasierung, Tempo
  • Musikalischer Gesamteindruck und Darstellung der Werke: Emotionen und Spielfreude

Das Pflichtstück und das Selbstwahlstück werden getrennt bewertet, der Durchschnitt beider Bewertungen ergibt das Gesamtergebnis.

Das Einspielstück wird gesondert bewertet und mit einem Sonderpreis ausgezeichnet.

Die Jury behält sich vor, Sonderpreise für Dirigenten*innen und Register zu vergeben.

8. Nominierung | Anmeldung | Gebühr

8a Nominierung
Die Nominierung der teilnehmenden Orchester erfolgt durch den jeweiligen Landes- bzw. Partnerverband an die Bundesgeschäftsstelle des ÖBV (Orchestername/Kontaktdaten).

8b Anmeldung
Die Anmeldung der nominierten Orchester erfolgt ausschließlich über die ÖBV-Onlineformulare. Detaillierte Informationen dazu gehen direkt an die nominierten Orchester. Anmeldefrist: 01.07.2025

Folgende Unterlagen sind dann bereitzuhalten:

  • Kontaktdaten
  • Foto und Beschreibung des Orchesters
  • Foto und Biografie des/r Dirigenten*in
  • Originalpartitur des Selbstwahlstückes in 3-facher Ausgabe (per Post an die Bundesgeschäftsstelle, Hauptplatz 10, 9800 Spittal/Drau zu übermitteln)

8c Anmeldegebühr
Die Anmeldegebühr beträgt € 400,- pro Orchester.

9. Unterkunft | Verpflegung
Der ÖBV übernimmt eine Verpflegung für die aktiven Mitglieder jedes teilnehmenden Orchesters am Wettbewerbstag. Falls eine Nächtigung erforderlich ist, gewährt der ÖBV für Orchester des ÖBV bzw. der Partnerverbände (Südtirol und Liechtenstein) einen Zuschuss. Fahrtkosten werden seitens des ÖBV nicht übernommen. Die Orchester werden gebeten, diesbezüglich mit den Landesverbänden in Kontakt zu treten.

10. Allgemeine Bestimmungen zur Ausschreibung

  1. Die Reihenfolge der Auftritte der Orchester wird vom ÖBV unter Abwägung technischer und organisatorischer Gründe festgelegt und den Blasorchestern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
  2. Die teilnehmenden Orchester erklären ihr Einverständnis zur Verarbeitung ihrer Daten und zu Aufnahmen und Sendungen durch Rundfunk und Fernsehen sowie zu Aufzeichnungen und deren Verwendung auf Ton- und Bildträgern, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entstehen. Die teilnehmenden Orchester übertragen die dadurch entstehenden Rechte durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter.
  3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für allfällige Sonderfälle individuelle und passende Lösungen zu finden.
  4. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die während des Wettbewerbes oder bei der An- und Abreise entstehen.
  5. Die Anmeldung zum Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen voraus.
  6. Es gelten folgende Richtlinien für Blasorchesterwettbewerbe im Bereich Konzertmusik: https://www.blasmusik.at/musik/wettbewerbe/

 

Für den Österreichischen Blasmusikverband
Erich Riegler - ÖBV-Präsident
Helmut Schmid, MA - Bundeskapellmeister

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