ÖBV-Lehrgang zum Diplomierten Vereinsfunktionär 2023/2024
Ob Marketing, Finanzen, Sponsoring, rechtliche Angelegenheiten oder Verwaltung, die Anforderungen an Vereinsfunktionäre und an unsere Musikerinnen und Musiker steigen stetig. Deshalb hat der ÖBV ein spezielles Seminarangebot für diese Zielgruppen entwickelt.
Der Lehrgang beinhaltet folgende Themenschwerpunkte:
- Führen – Motivieren – Teamwork
- rechtliche Situation eines Vereins
- Organisation & Management
- Marketing & Imagepflege
- ÖBV/ÖBJ Allgemein
- Jugendarbeit im Österreichischen Blasmusikverband
- Praxisprojekt/Abschlussarbeit
Kosten:
- Für Mitglieder einer Musikkapelle in Österreich, Südtirol und Liechtenstein: € 850,-
- Für Teilnehmer*innen, die keiner Musikkapelle angehören: € 1.000.-
Die Kurskosten decken einen Teil der Nächtigungs- und Verpflegungskosten der Teilnehmer*innen. Der Rest dieser sowie aller weiteren Kosten (Seminarräumlichkeiten, Referentenkosten, Unterlagen, …) werden vom ÖBV bzw. von der ÖBJ über Fördermittel finanziert.
SPEZIALANGEBOTE:
#1 Kommt ihr zu zweit aus einem Verein zu den Lehrgängen? Besucht einer von euch den „Lehrgang für Jugendreferenten“ und der andere den „ÖBV-Lehrgang zum Diplomierten Vereinsfunktionär“?
Dann spart ihr euch Euro 150,- und zahlt gemeinsam Euro 1.400,-.
#2 TEILNEHMER*INNEN WERBEN? Melde dich an, bringe weitere Personen zu den Lehrgängen mit und wir schenken dir pro Teilnehmer*in Euro 100,- (vereinsunabhängig).
Lehrgangsleiter: Mag. Elmar Juen
> Hier geht es zum Online-Anmeldeformular.
Die Kurskosten decken einen Teil der Nächtigungs- und Verpflegungskosten der Teilnehmer*innen. Der Rest dieser sowie aller weiteren Kosten (Seminarräumlichkeiten, Referentenkosten, Unterlagen, …) werden vom ÖBV bzw. von der ÖBJ über Fördermittel finanziert. Wenn nicht am Seminarort genächtigt wird, kommt es zu keiner Minderung des Seminarbeitrages.
Die Einzahlung erfolgt auf das Konto des Österreichischen Blasmusikverbandes, (Raiffeisenbank Lurnfeld-Mölltal: IBAN AT63 3941 2000 0204 8262), Kennwort „Dipl. Vereinsfunktionär + Name des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin“
Eine Rückerstattung des Seminarbeitrages bei Seminarabbruch kann nicht gewährt werden. Versäumte Unterrichtseinheiten können bei nachfolgenden Seminaren (ohne Mehrkosten für die Teilnehmer*innen) innerhalb von drei Jahren nach Seminarende nachgeholt werden. Bei Abmeldung vor Kursbeginn wird der Seminarbeitrag rückerstattet.
Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 16 Jahre.